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damit steht wohl auch der Rest Deiner Aussage auf sehr wackeligen Beinen. Die Taktik, einfach wild in die Menge zu schiessen und mit Dreck um sich zu werfen und wenn man die falschen trifft sich einfach zu entschuldigen (das solls dann gewesen sein, da kann man den Herrn Hiermeier dann ausnahmsweise auch mal wieder mit seinem richtigen Namen ansprechen) hatten wir hier schon öfters.
So etwas disqualifiziert den Urheber in krasser Form.
Der Wähler, der sich hier im Forum informiert, wird auch dieses bei seiner Entscheidung berücksichtigen.
Am allermeisten jedoch interessiert mich, warum sich von den sehr aktiven (und aggressiven) Teilnehmern offensichtlich kein einziger selbst zur Wahl stellt.
Tausche Hirni gegen Zwack aus und Stellvertretender Fraktionschef gegen Ehrenvorsitzender.
Es bleibt eine Sauerei. Die sonstigen „Rückzahler“ haben auch nicht reklamiert, klar weil es stimmt. Was willst du uns nun sagen? Findest du das gut?
Sind wegen der Namensverwechslung von mir (Hiermaier) die Herren Baierl, Hägler, Sperrer, Melch und Zwack rehabilitiert?
Sind diese Personen wählbar? Würdest du solchen Leuten vertrauen, waren die ehrlich zu den Bürgern?
DIESE LEUTE HABEN NACHWEISLICH VERSUCHT ZU LASTEN DER BÜRGER PERSÖNLICHE VORTEILE ZU ERREICHEN.
Für mich ist das eine Sauerei und sie sind nicht wählbar.
Zu deiner letzten Frage
als Untergebener und Stimmenlieferant für Leupold und Koller-Girke...*grusel* Fraktionszwang akzeptieren, eigene Meinung in der Gardarobe abgeben?...*brrrr*
Kann es sein, dass im NT über Melch und eben den von Dir genannten Stadtrat ausführlich im Zusammenhang mit Geldern berichtet wurde, die von den "Vergesslichen" zurückgezahlt werden mussten? Wurde nicht dahingehend berichtet, dass die etwas älteren Herren von ihrem Gedächtnis im Stich gelassen worden wären? Wurde nicht berichtet, dass beide unrechtmäßig zu hohe Gelder abgerechnet und erhalten hätten?
Weist Du noch, wie diese Geschichtchen im Detail abgelaufen sind? Kannst Du diese "belanglose" Affäre noch einmal kurz schildern? Wurde damals die Öffentlichkeit ausreichend und richtig informiert? Wurde zu ausführlich berichtet oder wurden wichtige Details weggelassen?
Ich hoffe, Du kannst mit einem Beitrag zu "einer deutlichen Klarstellung" beitragen. ========================== Der NT hat, gerade noch rechtzeitig, zum "Weidener Wahl-Krampf" einen tollen "Spruch des Tages" (9.1.2008)veröffentlicht. Der passt wie die Faust auf's Auge, wenn denn damit die noch aktiven Profiteure der unseligen "Schröpferzeit" gemeint sind.
Der Verfasser ist der Dichter, der bei vielen Werken immer am Schluss zusammenfasste:
... Und die Moral von der Geschicht' ist, .........
Wie würdest Du im Fall Hirni und ganz im Sinne von Wilhelm Busch fortfahren?
Eigentlich könnte doch jeder "Kandidat" seinen "Bewerbungs-Vortrag" an der Haustüre oder sonstwo immer mit dem, für den Wähler, hilfreichen Schlusssatz beenden:
..... Und die Moral "M e i n e r" Geschicht' ist, .........
Steht doch ausführlich in Weiden-direkt Nr. 1 + 2.
Da steht auch die Geschichte von Hirnis Ehefrau, die fast jahrzentelang im CSU Fraktionsbüro als städtische Mitarbeiterin gearbeitet hat, natürlich für die CSU Fraktion.
Frau Hiermeier ist letztes Jahr mit allen Rechten einer jahrzentelangen städtischen "Mitarbeiterin" in den gut bezahlten Ruhestand durch die Stadt verabschiedet worden.
Hirni brauchte nichts zurückzahlen, klar da hat die Ehefrau von den Geldern der Bürger, als CSU Fraktionsmitarbeiterin profitiert.
Des san scho Hund, die Schwarzen, wenn es ums Geld geht.Da sind die fix.
Das ist alles klar. Mir ging es darum, dass eine Tradition im Forum gewahrt bleibt, nämlich seine Meinung zu einem Thema frei zu äußern. Ich bin nicht dafür, dass jemand ein Urteil zu einem Eintrag fällt und ins Forum stellt, ohne eine logische Begründung gleich mitzuliefern. Ich will nachvollziehen können, warum jemand eben zu diesem oder jenem Urteil gelangt ist.
Welche Konsequenzen ich dann ziehe, steht doch auf einem ganz anderem Blatt.
Ich glaube Irlwin hat schon begriffen, was ich gemeint habe. Deshalb die ausweichende Antwort.
An Alle In der Geschäftsordnung für den Stadtrat Weiden i.d.Opf. vom 6.5.2002 i.d.F. v.26.3.2007 habe ich nichts über die Vergütung gefunden. Irgendwo war dies schon einmal im Forum eingestellt, ich finde dies jedoch nicht. Wer kann mir kurz helfen?
Na, das ist ja fürstlich, was sich da nach dieser !!!immer noch unverändert gültigen!!!!Satzung "zusammenläppert"!
Kein einziges "Anträgerl" von den alten und neuen MandatsbewerberInnen auf Reduzierung dieser fürstlichen Alimentierung bis heute weit und breit zu sehen?
Beachten, die Weidner zahlen für Selbständige, Hausfrauen usw. nach STUNDEN, die Amberger eine Pauschale. Anzahl der bezahlten Fraktionssitzungen beachten UND DAS WICHTIGSTE DIE UNTERSTÜTZUNG DER FRAKTIONEN IN WEIDEN UND AMBERG.
Vom Grundsatz "Lesen bildet" halten vermutlich unsere Stadträte nicht viel.
Als Kontrollorgan der Verwaltung sollten sie jedoch die Gemeindeordnung u. die von ihnen beschlossenen Satzungen kennen und die korrekte Anwendung überwachen.
Trotz ihrer persönlichen Betroffenheit ein Beispiel für Unkenntnis u. Missachtung:
Auf der Homepage der CSA Weiden ist eine Mitteilung der Bezüge des Stadtrat Pausch einzusehen. http://www.csa-weiden.de/i/g/p071110a.pdf Die bezahlten Sätze entsprechen dem § 3 der GemeindeVerfRS.
Unververständlich ist in dieser Bezügemitteilung der Abzug eines "Fraktionsbeitrages an die CSU WEN".
Das ist nicht zulässig, da nach Art. 20a der Gemeindeordnung ein Verzicht auf die Entschädigung NICHT ZULÄSSIG ist.
Gleiches würde auch für den 25 % Verzicht der Bürgerliste gelten. Eine derartige Kürzung darf nur über eine Änderung des Art. 3 der GemeindeVerfRS erfolgen.
Lustig würde es, wenn z.B. Pausch die zu Unrecht einbehaltenen mtl. 40€ von der Stadt einfordern würde. Die Stadt müsste es ihm (und allen anderen Betroffenen) nachbezahlen.
Ob sie von der Fraktion etwas zurück bekäme wäre ein anderes Thema.
In Antwort auf:Das ist nicht zulässig, da nach Art. 20a der Gemeindeordnung ein Verzicht auf die Entschädigung NICHT ZULÄSSIG ist.
Gleiches würde auch für den 25 % Verzicht der Bürgerliste gelten. Eine derartige Kürzung darf nur über eine Änderung des Art. 3 der GemeindeVerfRS erfolgen.
Hallo,
wer erlässt denn diese Satzung? Sollte das der Stadtrat tun, dann kann er die Höhe der Bezüge ja ändern. Genau das möchte dei Bürgerliste ja!
Sollte dies im Stadtrat nicht beschlossen werden, dann würden die Stadtratsmitglieder der Bürgerliste nicht verzichten (das wäre ja nicht zulässig ) sondern die Betrag spenden!
Steht so im Flyer der BL als auch im Internet (wer lesen kann ist klar im Vorteil )