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nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) Art. 3 (1) 1 Dienstherr der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder ist die Gemeinde.
Darin begründet ist das Vorgesetztenverhältnis des Gremiums auch über seinen Vorsitzenden der als Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt.
Beispiel: "Verabschiedung" Schröpf durch seinen Dienstherren = Stadtrat Weiden.
Mit "Gesamtverantwortung" hast Du natürlich Recht (politische Verantwortung). Andererseits muss man natürlich berücksichtigen dass der Stadtrat keinesfalls jeden Verwaltungsakt auf jeder Ebene überwachen kann. Und in dem Fall, dass der Leiter der Verwaltung etwas anordnet muss ich den an erster Stelle auch in die Verantwortung nehmen - oder nicht? Deswegen habe ich "Mitschuld" geschrieben.
Meinem Rechtsgefühl hätte es wirklich geschmerzt wenn die Angestellten heute verurteilt worden wären. Gott sei Dank ist das aber nicht passiert.
In Antwort auf:nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) Art. 3 (1) 1 Dienstherr der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder ist die Gemeinde.
Darin begründet ist das Vorgesetztenverhältnis des Gremiums auch über seinen Vorsitzenden der als Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt.
absolut richtig, nur begründet das kein Vorgesetzenverhältnis des SR gegenüber den städtischen Angestellten - und das war ja hier die Frage.
In Antwort auf:Der Schutz der Angestellten durch das Gericht war überfällig.
das ist absolut notwendig. Hoffentlich kommt da keine Revision. Schlimm genug, dass der "Stehler" damals nicht die Verantwortung übernommen hat und zurückgetreten ist. Dass der SR -sprich die CSU Mehrheit- ihn nicht zum Rücktritt aufgefordert hat ist ein schwarzes Kapitel der Schwarzen.
In Antwort auf:Dass der SR -sprich die CSU Mehrheit- ihn nicht zum Rücktritt aufgefordert hat ist ein schwarzes Kapitel der Schwarzen.
Ja ja, und das wird es auch noch laaaaange bleiben.
Immer wieder kommt es mit dem Schröpf und der CSU zu einem "Aufstoßen" in der Bevölkerung. Das ist fast wie mit dem Herpes-Virus. Den kannst nie besiegen und verdrängen - der ist immer da. Wenn der "Körper" mal wieder schwach ist, dann erscheint das Virus wieder an der Oberfläche. Da kannst gar nix dagegen machen. Ein ekeliges, fieses und feiges Virus. So was kann man nicht lieben! PFUI!
Es freut mich, das dieses Urteil so ausgefallen ist. Auch ich hatte als Angestellter schon Angst mein Haus und meinen Job zu verlieren weil ich das tat was mir CSU und Schröpf abverlangten. Was gelaufen ist will ich nicht näher erläutern, man hat jedoch meine Frau privat zuhause angerufen und ihr empfohlen das sich ihr Lebensgefährte doch so verhalten soll wie es gefordert wird, man hätte doch Schulden und wer soll die Zahlen wenn man nichts mehr verdient und es werde dafür gesorgt das man in der Oberpfalz keine Anstellung mehr erhalte. Als ich mir vertrauenswürdige Stadträte um Hilfe bat,ließen mich Rot und Schwarz im Regen stehen seit meiner Bitte um Hilfe werde ich geschnitten. Ich sage Ihnen, keiner der drin war darf wieder rein in den Stadtrat. Macht bitte die Unbekannte noch etwas bekannter damit man nicht alte wählt weil die anderen Namen nicht sagen. Bitte Herr Rippl stellen Sie die neuen Leute in einem Sonderblatt vor, was und wo sie sich von der Kirche bis zu Vereinen eingebracht haben damit auch nicht so versierte Diskutanten eine Hilfestellung zur Wahl erhalten. Blos nicht die alten ankreutzen.
das hört sich ja wirklich beschissen an . Was mir die Zornesröte ins Gesicht treibt ist der Umstand dass -Deiner Schilderung entsprechend- anscheinend ROT und SCHWARZ Hand in Hand diesen Misstand getragen haben. Opposition sieht anders aus. Und richtig, der SR gehört eigentlich komplett ausgewechselt. Allerdings müssen wir aufpassen dass die "Neuen" nicht mit der gleichen Einstellung in den alten Gleisen weiterfahren. Die Leberkäsprinzessin z.B. ist für mich deswegen ebenso unglaubwürdig wie eine die Spitzenkandidaten der Bürgerliste. Meine Kandidaten habe ich noch nicht beisammen, mit Sicherheit kreuze ich keine Liste an.
Einen wahltechnischen Sinn hat das Streichen nur wenn man, neben kumulieren und panschieren, noch eine Liste ankreuzt, um die restlichen Stimmen zu verteilen. Da kann man dann Kandidaten ausschließen.
Nein Irlwin, der Wahlzettel wird bei Gemeinde- u. Stadtratswahlen dadurch NICHT ungültig.
Der Tip von @höhergeschröpft dient lediglich als Hilfestellung.
Sollte ein Wähler (nach deinem Ratschlag Irlwin) seine 40 Stimmen NICHT ausgenutzt UND eine Liste mit einem Kreuz versehen haben, werden die verbleibenden Stimmen den nächsten NICHTDURCHGESTRICHENEN u. NOCH NICHT mit Stimmen versehenen Bewerbern zugeschlagen.