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Dieses Thema hat 243 Antworten
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 Heiße Eisen in Weiden
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höhergeschröpft Offline



Beiträge: 384

20.02.2008 14:42
#226 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Bitte beziehe meine Antwort vor allem auf die "Gesamtverantwortung".

Ich habe geantwortet, ohne genau die einezelnen Details zu zitieren.
Im Detail hast Du natürlich Recht.

Meine Antwort war in diesem Fall nicht präzise genug.
Ich bitte mir meine "Fehlleistung" nachzusehen.

Hans Offline



Beiträge: 490

20.02.2008 14:53
#227 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten


noch ein kleiner Zusatz:

nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG)
Art. 3 (1) 1 Dienstherr der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder ist die Gemeinde.

Darin begründet ist das Vorgesetztenverhältnis des Gremiums auch über seinen Vorsitzenden der als Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt.

Beispiel: "Verabschiedung" Schröpf durch seinen Dienstherren = Stadtrat Weiden.

birdi Offline



Beiträge: 423

20.02.2008 15:05
#228 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Hallo,

@höhergeschröpft

Mit "Gesamtverantwortung" hast Du natürlich Recht (politische Verantwortung). Andererseits muss man natürlich berücksichtigen dass der Stadtrat keinesfalls jeden Verwaltungsakt auf jeder Ebene überwachen kann. Und in dem Fall, dass der Leiter der Verwaltung etwas anordnet muss ich den an erster Stelle auch in die Verantwortung nehmen - oder nicht? Deswegen habe ich "Mitschuld" geschrieben.

Meinem Rechtsgefühl hätte es wirklich geschmerzt wenn die Angestellten heute verurteilt worden wären. Gott sei Dank ist das aber nicht passiert.

birdi Offline



Beiträge: 423

20.02.2008 15:10
#229 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Hallo Hans,

In Antwort auf:
nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG)
Art. 3 (1) 1 Dienstherr der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder ist die Gemeinde.

Darin begründet ist das Vorgesetztenverhältnis des Gremiums auch über seinen Vorsitzenden der als Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt.


absolut richtig, nur begründet das kein Vorgesetzenverhältnis des SR gegenüber den städtischen Angestellten - und das war ja hier die Frage.

Hans Offline



Beiträge: 490

20.02.2008 15:16
#230 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Exakt!

höhergeschröpft Offline



Beiträge: 384

20.02.2008 15:47
#231 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

@ birdi

Einigen wir uns darauf:

Schröpf war "der Stehler" -

Die "Christliche"-Mehrheit war "der Hehler"!

"Die Christlichen" wurde bei ihren Hehlergeschäften von
zarten "Roten und Grünen" Blumen-Pflänzchen
tatkräftig und im Verborgenen unterstützt.

Der Schutz der Angestellten durch das Gericht war überfällig.

birdi Offline



Beiträge: 423

20.02.2008 17:00
#232 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Hallo,

In Antwort auf:
Der Schutz der Angestellten durch das Gericht war überfällig.


das ist absolut notwendig. Hoffentlich kommt da keine Revision. Schlimm genug, dass der "Stehler" damals nicht die Verantwortung übernommen hat und zurückgetreten ist. Dass der SR -sprich die CSU Mehrheit- ihn nicht zum Rücktritt aufgefordert hat ist ein schwarzes Kapitel der Schwarzen.

http://oberpfalznet.de/onetz/714329-100,1,0.html

NEUTRALER Offline



Beiträge: 93

21.02.2008 07:52
#233 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten
@birdi
In Antwort auf:
Dass der SR -sprich die CSU Mehrheit- ihn nicht zum Rücktritt aufgefordert hat ist ein schwarzes Kapitel der Schwarzen.


Ja ja, und das wird es auch noch laaaaange bleiben.

Immer wieder kommt es mit dem Schröpf und der CSU zu einem "Aufstoßen" in der Bevölkerung.
Das ist fast wie mit dem Herpes-Virus. Den kannst nie besiegen und verdrängen - der ist immer da. Wenn der "Körper" mal wieder schwach ist, dann erscheint das Virus wieder an der Oberfläche. Da kannst gar nix dagegen machen. Ein ekeliges, fieses und feiges Virus. So was kann man nicht lieben! PFUI!
Beschissen Offline



Beiträge: 5

21.02.2008 09:10
#234 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Es freut mich, das dieses Urteil so ausgefallen ist.
Auch ich hatte als Angestellter schon Angst mein Haus und meinen Job zu verlieren weil ich das tat was mir CSU und Schröpf abverlangten.
Was gelaufen ist will ich nicht näher erläutern, man hat jedoch meine Frau privat zuhause angerufen und ihr empfohlen das sich ihr Lebensgefährte doch so verhalten soll wie es gefordert wird, man hätte doch Schulden und wer soll die Zahlen wenn man nichts mehr verdient und es werde dafür gesorgt das man in der Oberpfalz keine Anstellung mehr erhalte.
Als ich mir vertrauenswürdige Stadträte um Hilfe bat,ließen mich Rot und Schwarz im Regen stehen seit meiner Bitte um Hilfe werde ich geschnitten.
Ich sage Ihnen, keiner der drin war darf wieder rein in den Stadtrat.
Macht bitte die Unbekannte noch etwas bekannter damit man nicht alte wählt weil die anderen Namen nicht sagen.
Bitte Herr Rippl stellen Sie die neuen Leute in einem Sonderblatt vor, was und wo sie sich von der Kirche bis zu Vereinen eingebracht haben damit auch nicht so versierte Diskutanten eine Hilfestellung zur Wahl erhalten. Blos nicht die alten ankreutzen.

birdi Offline



Beiträge: 423

21.02.2008 10:44
#235 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Hallo,

das hört sich ja wirklich beschissen an . Was mir die Zornesröte ins Gesicht treibt ist der Umstand dass -Deiner Schilderung entsprechend- anscheinend ROT und SCHWARZ Hand in Hand diesen Misstand getragen haben. Opposition sieht anders aus. Und richtig, der SR gehört eigentlich komplett ausgewechselt. Allerdings müssen wir aufpassen dass die "Neuen" nicht mit der gleichen Einstellung in den alten Gleisen weiterfahren. Die Leberkäsprinzessin z.B. ist für mich deswegen ebenso unglaubwürdig wie eine die Spitzenkandidaten der Bürgerliste. Meine Kandidaten habe ich noch nicht beisammen, mit Sicherheit kreuze ich keine Liste an.

höhergeschröpft Offline



Beiträge: 384

21.02.2008 11:06
#236 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

@ birdi

Welche BewerberInnen willst Du denn von den Listen streichen?

Meier und Leopold betteln doch gerade zu darum,
dass der Wähler die ersten 10 bis 12 Kandidaten durchstreicht!

Wichtig--Wichtig--
1.Schritt des Wahlvorgangs:

Kandidaten aussortieren,
d.h. auf der Liste durchstreichen

Irlwin Offline



Beiträge: 551

21.02.2008 11:27
#237 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

höhergeschröpft,

ich bin der Meinung, dass man auf einem Wahlzettel nichts durchstreichen darf.

Man kann doch seine 40 Stimmen auf die Kandidaten verteilen, indem man jeweils bis zu 3 Stimmen vergibt.

Das sind 13 mal 3, plus einmal 1 Stimme für die gewünschten Kandidaten.

Durchstreichen ist nicht nötig, macht den Wahlzettel vielleicht sogar ungültig?

marie Offline



Beiträge: 61

21.02.2008 12:05
#238 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten



Hallo Irlwin!

Man darf tatsächlich einzelne Kandidaten durchstreichen.
Auf der Homepage der Stadt Weiden kannst du es mal ausprobieren.

hape Offline



Beiträge: 238

21.02.2008 12:09
#239 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten

Einen wahltechnischen Sinn hat das Streichen nur wenn man, neben kumulieren und panschieren, noch eine Liste ankreuzt, um die restlichen Stimmen zu verteilen. Da kann man dann Kandidaten ausschließen.

Hans Offline



Beiträge: 490

21.02.2008 12:11
#240 RE: "....zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger......." Antworten


Nein Irlwin,
der Wahlzettel wird bei Gemeinde- u. Stadtratswahlen dadurch NICHT ungültig.

Der Tip von @höhergeschröpft dient lediglich als Hilfestellung.

Sollte ein Wähler (nach deinem Ratschlag Irlwin) seine 40 Stimmen NICHT ausgenutzt
UND eine Liste mit einem Kreuz versehen haben,
werden die verbleibenden Stimmen den nächsten NICHTDURCHGESTRICHENEN u. NOCH NICHT mit Stimmen versehenen Bewerbern zugeschlagen.

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