Achtung: Beiträge im Forum nur für angemeldete Mitglieder einsehbar!!!
Jetzt registrieren und mitlesen!
„Das Experiment FORUM wurde am 24.03.2008 beendet. Die alten Beiträge sind für angemeldete Mitglieder weiterhin sichtbar. Neue Beiträge, aber auch neue Mitglieder, können nicht mehr registriert werden.“
sehr verehrte Damen und Herren, bitte, bitte Vorsicht mit Aussagen wie: der steht unter Aufsicht! Im (für Herrn Zwack schlechtesten Fall) kann er unter Betreuung stehen. Betreuung kann aber nur für einzelne Teilbereiche des Lebens vom Vormundschaftsgericht angeordnet und auch wieder aufgehoben werden. Diese Teilbereiche können sein: Wohnortbestimmung, medizinische Versorgung, Regelung der wirtschaftlichen Angelegenheiten, und Vermögensverwaltung z.B. Damit ist der Betroffene nicht automatisch geschäftsunfähig und in seinen Bürgerlichen Ehrenrechten eingeschränkt. Wer also hier etwas von sich gibt, sollte wirklich Bescheid wissen, denn es geht um Ehrenrühriges. Ich schreibe dies deswegen, weil ich Herrn Zwack sehr schätze und aus seiner Zeit als er noch Bürgermeister war, zu achten gelernt habe. Denken Sie bitte daran, welche Auseinandersetzungen er mit OB Schröpf hatte. Respekt hört nicht da auf, wenn einer krank und gebrechlich wird.
Am 07.01.2007 20:38 habe ich dazu etwas geschrieben.
Wenn nach dem geltenden Betreuungsgesetz vom Vormundschaftsgericht für jemand ein Betreuer eingesetzt wird, geschieht dies für jeweilige Aufgabenbereiche. Dies kann von der "finanziellen Gewalt" bis zur Aufenthaltsbestimmung über den Betreuten reichen.
Aber, das (aktive bzw. passive) Wahlrecht ist nur dann eingeschränkt, wenn umfassende "Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten besteht". Letztere Fälle sind mir (trotz ausgiebiger Suche) keine bekannt.
Das bedeutet, es kann sein daß über einen Menschen durch den Betreuer total bestimmt wird, er jedoch weiter wählen und gewählt werden kann.
vielleicht ist der Begriff "unter Aufsicht" und "unter Betreuung" falsch.
Die Tatsache, dass er aber während des Konkurses seiner Firma "unter Betreuung" stand und er deshalb Zusagen gegenüber seiner Mitarbeiter nicht einhalten brauchte, ist Fakt.
Auch ich würdige seine Verdienste und seinen Mut.
Ich denke auch noch daran, als er die Rutsche sperren ließ, während der OB in Florida weilte.
Aber dies hat mit der heutigen Zeit nichts zu tun.
Anrüchig ist die Situation allemal.
Bei der Insolvenz war er nicht ....
aber als Stadtrat darf er wichtige Entscheidungen tragen....
Nochmals, auch ich bin mir seiner Verdienste bewusst. Aber gestern ist gestern und heute ist heute.
Und ein Herr Hubmann und Herr Leupold wissen dass..., wetten..
unser deutsches recht ist manchmal scho irre, hab in dem oberen link über Betreungsgesetz aweng geschnüffelt.
theorethisch könnte da einer zum Oberbürgermeister gewählt werden und sein betreuer, der auch sein geld verwaltet, bringt ihn z.B. in einer Entziehungsanstalt unter. Als OB bleibt er weiterhin nach dem gesetz.
andere stichworte: - vereidigt zum wohl der stadt zu handeln - dagegen verstossen - verurteilt - weiterhin OB (kraft gesetz)
Hallo und guten Morgen an alle, es freut mich richtig die verschiedenen Nachrichten zu lesen und festzustellen, es gibt einen Konsenz: > die Verdienste von Herrn Zwack werden gesehen und gewürdigt > die derzeitige Gesundheitslage können wir nur bedauernd zur Kenntnis nehmen > die Rechtslage läßt es zu, dass ein Mensch mit angeordneter Betreuung Stadtrat ist. Das Problem der CSU an dieser Stelle ist doch, der erste Nachrücker ist Herr Scharnagl. Ebenfalls vorbestraft und damit ist das Dilemma perfekt. Man kann nicht einen vorbestraften Nachrücker verhindern, wenn gleichzeitig ein mehrfach Vorbestrafter als OB geduldet wird.
hallo birdi, gerade ein ehemaliger staatsanwalt, jetzt richter und soweit mir bekannt leiter des amtsgerichtes schwandorf müsste das doch wissen. wahrscheinlich hat dieser herr noch einen anderen eid geschworen, von dem uns allen nichts bekannt ist.
hallo birdi & poldrian da gibt es doch diesen trick mit den fingern kreuzen - hinterm rücken - während man den schwur leistet den kennen anscheinend alle csu-ler im stadtrat und der verwaltung mein eid oder meineid, das ist hier die frage
nein, nein, da braucht keiner die Finger kreuzen - rechtlich ist alles im grünen Bereich:
Wikipedia:
In Antwort auf:Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.
Mit anderen Worten Eid ist nicht gleich Eid. Die können machen/schwören was sie wollen, man kann sie nicht belangen.
O.k. ich hätte Diensteid und nicht Amtseid schreiben müssen. Aber das dürfte rechtlich analog sein.
Der Gipfel der Geschmacks- und Charakterlosigkeit ist nun hoffentlich bald erreicht! Der wegen Betrug, Veruntreuung und Steuerhinterziehung verurteilte und dienstunfähige OB Hans Schröpf weilt (vermutlich mit dem Dienst-Pkw) in Weiden am See und repräsentiert die Bürger der Stadt Weiden (Oberpf). Dies ist nur möglich, weil etwa 60 Prozent der CSU-Stadtratsfraktion rückgratamputiert sind. Aber weil der nächsten Wahl wollen sie wieder antreten!!
der mußte doch nach weiden am see, weil sonst rentiert sich sein "auslandskennzeichen" nicht werde auch ein solches kennzeichen bei der zulassungsstelle beantragen, vielleicht wissen die, was das ist
Ist kein Dienstwagen, ist ein Kleinbuß vom Autoverleih Ach. Ich habe die Mini Reisemanschaft, ca. 6 Personen, zufällig gesehen.
Gsund schaut er aus unser Ob, der Höher wirkt da wesentlich abgekämpfter, ist halt ein Profi der Schröpf. Ich glaube der Höher wird da früher dienstunfähig geschrieben als Herr Schröpf