Achtung: Beiträge im Forum nur für angemeldete Mitglieder einsehbar!!!
Jetzt registrieren und mitlesen!
„Das Experiment FORUM wurde am 24.03.2008 beendet. Die alten Beiträge sind für angemeldete Mitglieder weiterhin sichtbar. Neue Beiträge, aber auch neue Mitglieder, können nicht mehr registriert werden.“
Hallo Leute, zu Eurer Frage nach Neuwahlen. Eine Stadtrats-Neuwahl kann erst dann durchgeführt werden, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist oder der Stadtrat in seiner Mehrheit zurücktritt. Bei der OB-Wahl ist es genauso, allerding gibt es da noch eine Möglichkeit, und zwar ein Amtsenthebungsverfahren der Regierung Oberpfalz. Aber bis sich die Regierung entscheidet ist die Amtsperiode auch abgelaufen (2.März 2008) Sollte aber ein Oberbürgermeister wegen irgendein Delikt länger als 1 Jahr verknackt werden, ist seine Amtsperiode auch beendet. Unser OB ist ja schon vorbestraft und besitzt ein Guthaben von 150 Tagen. Noch 220 Tage und es mußte reichen. Aber das wissen die natürlich auch.