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Dieses Thema hat 37 Antworten
und wurde 4.387 mal aufgerufen
 Heiße Eisen in Weiden
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Hans Offline



Beiträge: 490

01.12.2006 14:40
OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Beim 1. Strafbefehl erging die Strafe, weil er unberechtigt Nebeneinkünfte nicht ablieferte, die er nach Gesetz an die Stadt hätte abliefern hätte müssen.
Schröpf war der Meinung diese Beträge behalten zu dürfen. Wieso?

In einem Stadtratsbeschluß aufgrund eines Verwaltungsvorschlags sollten die städtischen Beschäftigten von der Abgabepflicht befreit werden. Dieser Vorschlag kam wahrscheinlich vom Rechtsdezernenten Hubmann, der mit dem Stadtkämmerer Sattler der große Nutznießer dieses Beschlusses war. Der Beschlußvorschlag war derart verklausuliert, dass ihn nur jemand verfasst haben konnte, der mit juristischen Feinheiten bewandert ist.
Dass OB Schröpf glaubte der Beschluss gilt auch für ihn ist verständlich, schützte ihn aber nicht vor Bestrafung.
Hätte ihn sein Rechtsdirektor darauf aufmerksam gemacht, wäre es gar nicht zum Gerichtsverfahren gekommen.

Im 2. Prozess ging es neben den "verschwundenen" 10000DM auch um Steuerhinterziehung im Rahmen von Spenden an die Stadt.
Für die Ausstellung von Spendenquittungen ist und war Stadtkämmerer Sattler zuständig. Die Verantwortung trägt der OB.
Hätte Sattler diese Praxis der Ausstellung der Spendenbescheinigungen nicht stillschweigend geduldet, sondern rechtzeitig pflichtgemäß auf die Rechtslage hingewiesen, wäre das ganze nicht so eskaliert.

Verantwortlich für die ganzen Unregelmäßigkeiten ist natürlich letztlich der OB, der deshalb auch verurteilt wurde.

Schuld tragen jedoch auch hochbezahlte Beamte der Stadt, die entweder nicht willens oder nicht fähig waren, ihre Aufgaben pflichtgemäß den Gesetzen entsprechend wahrzunehmen.

Sie bleiben frei von jeglicher "Anklage" und dürfen weiter "kassieren".

hape Offline



Beiträge: 238

01.12.2006 14:46
#2 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Und wo sind jetzt die DM 10.000,-- ? Wer weis das?

hundsgemein Offline



Beiträge: 21

01.12.2006 17:24
#3 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Bin mal gespannt was nun Herr Leupold macht? Ob er auch einen Rechtsanwalt beauftragt gegen den nun 2 mal vorbestraften OB vorzugehen. Er selbst hat wohl nicht das Rückgrad (oder es fehlt auch ihm an Rechtsbewustsein) etwas zu unternehmen. Aber ist ja klar wer sich so sehr mit Kehrmaschinen in Rothenstadt beschäftigt, hat natürlich keine Zeit seinen eigenen Stall sauber zu halten. Vielleicht schlägt ja auch die Verwaltung vor den OB zu entheben, ach so das geht ja gar nicht! Es wird bleiben wie es war, Leupold küsst dem OB die Füße, Meyer fordert den Rücktritt, der Legat und dem Ex-Karnevali ist es so wie so egal und Schröpf reibt sich die Hände und lacht sich einen ab. Mit den Weidener Bürgern die ja angeblich noch unserem OB breite Zuneigung entgegen bringen kann man es ja machen. Und wehe einer muckt auf - dann kommt der böse Schulze und versucht sie alle MUNDTOD zu machen.

Elliot Offline



Beiträge: 56

01.12.2006 17:56
#4 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Also es wäre schön wennihr auch mal etwas sachlicher diskutieren würdet. zur heutigen "Verurteilung" erst einmal. Die Schuldeingeständlisse musste der OB erbringen, damit der Prozess beendet werden konnte. Jetzt könnt ihr sagen, na wenn er sich so unschuldig fühlt, dann sollte er doch weiter prozessieren. Aber ganz so einfach ist das alles nun mal nicht. Erstens verschlingt ein Prozesstag, und zwar ein einziger Unmengen von Geld (so um die 10000 - 12000€)Soviel zur Rechtstaatlichkeit, das heißt hast Du das Geld nicht hast Du Pech.
Zweitens ist Frau Schröpf gesundheitlich - wie aus den Medien zu entnehmen war - stark angeschlagen, so dass sie einen noch längeren Prozess nicht durchgestanden hätte.
Drittens, selbst Staatsanwalt und Richter haben heute in der Verhandlung gesagt, dass der Oberbürgermeister nicht zum Schaden der Stadt gehandelt hat.
Und viertens, zur Steuerhinterziehung: wenn man sichauch als Oberbürgermeister nicht mehr auf die Aussagen des Finanzamtes verlassen kann, dannweiß ich auch nicht weiter.

Hans Offline



Beiträge: 490

01.12.2006 19:02
#5 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

@ Elliot
Unsachlichkeit möchte ich mir in meinen Beiträgen nicht vorwerfen lassen. Da sollte jeder Leser selber drüber entscheiden.

Wenn ich mich unschuldig fühle und mir sicher bin es auch zu sein zwingt mich NICHTS zu einer Luge. Ein Schuldeingeständnis käme für mich dann einer Lüge gleich. Prozesskosten wären damit für mich auch kein Grund zur Lüge.
Auch ein Gesundheitsproblem würde mich, solange ich vor Gericht verhandlungsfähig bin, weder zu einem falschem Geständnis zwingen noch vor einer gerechten Strafe schützen können.

Ob die Handlungen, die zu dieser 2. Verurteilung führten. zum Schaden der Stadt waren ist doch weniger wichtig. Sicher ist die Handlungen bildeten einen strafbaren Tatbestand.

Zur Steuerhinterziehung bleibt festzustellen:
OB Schröpf ist aufgrund seiner Ausbildung selber Steuerexperte.
Weitere "Experten" hat er in seiner Verwaltung (siehe mein obiger Beitrag)

Was braucht man denn noch um korrekt zu handeln?

Wolperdinger Offline



Beiträge: 32

01.12.2006 19:09
#6 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Hallo Eliot,
das ist doch alles Augenwischerei was du hier betreibst.
Wenn man unschuldig vor Gericht steht, so gibt man kein Schuldeingeständniss. Das würde ich nicht machen und du bestimmt auch nicht.

Diogenes Offline



Beiträge: 32

01.12.2006 19:17
#7 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Elliot, Deine Bemerkungen kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Selbst, wenn das Verhalten des OB nicht zum Nachteil der Stadt gewesen sein sollte, so hat er zum Vorteil seiner Frau über die Stadt eine Menge von Spendenquittungen besorgt.
Im übrigen ist bis zur Stunde unklar, wo denn die 10.000 DM des Automatenkaufmanns geblieben sind. Er hat das Geld zugegebenermaßen veruntreut. Was wollen wir noch mehr.
Wenn ich im Kaufland etwas stehlen würde, dann wäre das auch nicht zu Deinem Nachteil Elliot, oder? Trotzdem wäre es ein Diebstahl.
Von irgendwelchen Auskünften des Finanzamtes zur Enlastung ist bisher kein Wort bekannt geworden. Oder weißt Du mehr?
Dass Prozesse teuer sein können, müssen einem so erfahrenen, alten Prozesshasen schon vorher, bevor die 10.000 DM abrakadabra verschwinden, bekannt sein.

mario ( Gast )
Beiträge:

01.12.2006 19:29
#8 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Hallo Elliot!

Du mahnst uns an, etwas sachlicher zu diskutieren, dann hoffe ich, du tust dies auch.

1. Richtig erkannt, Schröpf musste den Strafbefehl akzeptieren, da der Prozess sonst nicht hätte beendet werden können.

2. Für den Angeklagten kostet der Prozess erst mal gar nichts, nur im Falle einer Verurteilung
hätte er die Prozesskosten zu tragen. Denkt mal nach: Dann würde einem Mörder ja kein Prozess gemacht, nur weil er kein Geld hat einen zu führen.

3. Der Prozess gegen Frau Schröpf hätte aufgrund ihres Gesundheitszustandes von dem Prozess gegen OB Schröpf abgetrennt werden können, und so lange ruhen können bis sich Frau Schröpf wieder erholt hat. Dies war im übrigen auch den Medien zu entnehmen.

4. Ich weiß nicht woher du die Information hast, das Finanzamt hätte Herrn Schröpf die Auskunft erteilt, er hätte korrekt gehandelt. Kann aber gar nicht sein, denn wenn das Finanzamt sagt die Sache ist steuerlich korrekt, dann darf es gar keine Zahlung von Herrn Schröpf oder Stadt annehmen, wohin sollte die denn dann gebucht werden? Na, vielleicht als Spende ans Finanzamt.
Dies alles ist aber ganz unerheblich, denn: Herr Schröpf ist Steuerberater!!! Ich geh´mal davon aus, dass ein Steuerberater weiß, was zu Versteuern ist und was nicht.

5. Welcher redliche Bürger würde, wenn er weiß, dass er unschuldig ist, sich verurteilen lassen und dann auch noch zu 22.500.- Euro.


Fragezeichen Offline



Beiträge: 15

01.12.2006 19:43
#9 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Hallo Elliot,

einer von uns beiden hat hier was falsch verstanden. Ich habe das bisher so verstanden, dass der Staatsanwalt ermittelt hat und strafbare Handlungen des OB und seiner Frau erkannt hat (sonst hätte er das Verfahren eingestellt).

Folgerichtig hat er eine Anklageschrift verfasst und dem Gericht zugeleitet. Der Richter hat die Fakten geprüft und auch festgestellt, dass wohl nicht alles rechtens war (sonst hätte er das Verfahren eingestellt).

Er hat daraufhin eine Verhandlung angesetzt. Nach den ersten Verhandlungstagen war er noch immer der Meinung, dass die beiden schuldig sind und hat einen Vergleich lediglich zur Verfahrensabkürzung angeboten (keine Freispruch – keine Verfahrenseinstellung - sondern eine Verurteilung!). Mich ärgert in diesem Zusammenhang, dass in Deinem Beitrag die Verurteilung in „ „ geschrieben hast. Es ist eine Verurteilung!

Das Verfahren gegen Frau Schröpf wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Der OB hätte also weiter auf seine Unschuld beharren können – hat er aber nicht. Ich glaube, dass er wusste, dass die Sache für ihn nicht so ausgeht, wie es ihm sein Anwalt versprochen hat.

Zu bedenken ist auch, dass Frau Schröpf zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt wurde, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Geschröpft Offline



Beiträge: 206

01.12.2006 20:19
#10 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Ja,ja
geschröpft hat dieser Oberbürgermeister Herr Schröpf und seine Ehegattin Frau Inge Schröpf die Bürger in Weiden wohl genug. Es ist schon traurig, daß ein unabhängiges Gericht nicht feststellen kann, welche Eigenschaft diese Bürgerfesttombolla hatte! Achtung vor so einem Gericht kann ich da nicht mehr haben, auch Zeit-und kosteneinwände gelten da nicht.
Schlimm ist da die politische Mehrheit, da kann man fast alles machen- nur Umbringen darf man niemand

minimaus Offline



Beiträge: 4

01.12.2006 20:35
#11 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Als Bürger der Stadt Weiden schäme ich mich, von einem kriminellen Oberbürgermeister, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde und deshalb zweimal vorbestraft ist, regiert zu werden.
Wenn man auswärts zu erkennen gibt, dass man aus Weiden in der Oberpfalz kommt, wird man mit Häme überschüttet, der Spott kennt keine Grenzen. Nach dem Schuldeingeständnis des OB muss man eigentlich zwingend erwarten, dass er zurücktritt. Das ist allerdings auch eine Charakterfrage und da habe ich so meine Zweifel. Die CSU wäre gut daran, sehr rasch eine Lösung herbeizuführen.

Rumpelstilzchen Offline



Beiträge: 1

01.12.2006 20:41
#12 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Vielleicht bin ich auch "blond und blauäugig", aber ich hätte doch erwartet, dass der OB nach seiner zweiten Verurteilung aus "gesundheitlichen Gründen zurücktritt".
Es wäre dann doch allen geholfen gewesen!

Geschröpft Offline



Beiträge: 206

01.12.2006 21:01
#13 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Jetzt habe ich den Beweis:
Seit geraumer Zeit stinkt es am Neuen Rathaus, in der Dompr.Dr.Maier Straße als auch in der Söllnerstraße nach Fisch- dieser stinkt ja vom Kopf her---
Werde da nicht mehr spazieren gehen!!

Irlwin Offline



Beiträge: 551

01.12.2006 21:55
#14 RE: OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

hape, das weiß der liebe Gott und Herr Schröpf, ganz einfach

MANNKS Offline



Beiträge: 1

01.12.2006 22:52
#15  OB Schröpf zum zweitenmal verurteilt Antworten

Ich lese das aus weiter Ferne in den USA. M.E. sollte Herr Schroepf jetzt freiwillig zuruecktreten. Mit der Annahme des Urteils ist er ja doch VORBESTRAFT. Er sollte neben der Strafe auch noch die 10.000 zurueckgeben. Und ein ganz besonderes Mitleid an die arme, kranke Frau. Ist ja wirklich alles laecherlich!

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