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ich hab mal einen gekannt, der wollte bei seiner wiedergeburt ebenfalls ob oder zumindest csu-stadtrat aber nur in weiden werden. er bekäme nämlich bei seiner geburt einen zettel an seinen grossen zeh, auf dem steht: dienst- und arbeitsunfähig auf lebenszeit.
sollte ein witz sein - aber ein fünkchen wahrheit ist mit dabei.
das ist doch lächerlich, wenn hier geschrieben und im NT geschrieben wird, man wird Schröpf nicht los.
Ein bisschen mehr öffentlicher Druck, auch in der Berichterstattung vom Neuen Tag, Prodestdemonstrationen in der Innenstadt usw. und er kann sich nicht mehr halten!
Schaut euch mal an, wegen was Leute zurücktreten mussten, allein wegen den öffentlichen Aufstand. In Schweden eine Bundesministerin weil sie eine IKEA-Rechnung nicht pünktlich bezahlte. Jüngst Stoiber´s Büroleiter wegen einem Spionagetelefonat.
Und hier in Weiden haben wir es mit einem zweifach verurteilten Straftäter wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung zu tun!
In Antwort auf:das ist doch lächerlich, wenn hier geschrieben und im NT geschrieben wird, man wird Schröpf nicht los.
Sie mögen das vielleicht lächerlich finden, weil Sie die gesetzlichen Regelungen der GO nicht kennen und hier im Forum sich darüber auch noch nicht schlau gemacht haben?
In Antwort auf: Ein bisschen mehr öffentlicher Druck, auch in der Berichterstattung vom Neuen Tag, Prodestdemonstrationen in der Innenstadt usw. und er kann sich nicht mehr halten!
Was verstehen Sie unter "ein bißchen mehr öffentlichen Druck" im NT? Die Kommentatoren und Berichterstatter gehen bereits seit mehreren Wochen mit ihren Formulierungen an die Grenzen des Pressegesetzes! Es ist in Hetzkampagnen ausgeartet mit selektiver Auswahl von Befragten und Leserbriefen, ändert aber nix an den gesetzlich verbindlichen Vorgaben, daß gewählte Kommunalpolitiker nicht einfach "zurücktreten", oder "zurückgetreten" werden können. Um Wiederholungen zu vermeiden, lesen Sie die GO, dann wissen Sie, was Ihr Vorschlag zu Protesten in der Innenstadt bestimmt nicht bewirken kann.
In Antwort auf: Schaut euch mal an, wegen was Leute zurücktreten mussten, allein wegen den öffentlichen Aufstand. In Schweden eine Bundesministerin weil sie eine IKEA-Rechnung nicht pünktlich bezahlte. Jüngst Stoiber´s Büroleiter wegen einem Spionagetelefonat.
Das ist richtig, daß die Aufgezählten zurückgetreten sind! Sie konnten und durften dies auch, denn für deren Mandate und Amtsberufungen gilt die GO nicht!
In Antwort auf: Und hier in Weiden haben wir es mit einem zweifach verurteilten Straftäter wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung zu tun!
Trotzdem gilt die GO! Die "Väter" der GO, haben diese strengen Regeln der Nichtkündbarkeit und des Nichtrücktrittes im Bewußtsein an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte niedergeschrieben.
Zu ihrer Information: Artikel 19 Absatz 2 und 4 der bayerischen Gemeindeordnung sehen vor, dass Bürgermeister nicht nur bei Krankheit oder wegen hohem Alter ihr Amt niederlegen können, sondern auch bei Gründen die in der Person des gewählten liegen!
Schröpf könnte also jederzeit zurücktreten! Im übrigen sind schon weitere Oberbürgermeister nach Skandalen zurückgetreten, ist im Internet nachlesbar!
Schröpf geht es einzig und allein darum, einen Weg zu finden, bei dem er seine Pension als Beamter behält, damit er nicht ins Rentensystem fällt, wo er weniger bekommen würde.
Das zurücktreten von H.Schröpf in das normale Rentensystem würde aber auch erhebliche Nachzahlungen der Stadt und damit der Bürger an das Rentensystem bedeuten.
Zitat von marioHallo Jantar! Zu ihrer Information: Artikel 19 Absatz 2 und 4 der bayerischen Gemeindeordnung sehen vor, dass Bürgermeister nicht nur bei Krankheit oder wegen hohem Alter ihr Amt niederlegen können, sondern auch bei Gründen die in der Person des gewählten liegen! Schröpf könnte also jederzeit zurücktreten! Im übrigen sind schon weitere Oberbürgermeister nach Skandalen zurückgetreten, ist im Internet nachlesbar! Schröpf geht es einzig und allein darum, einen Weg zu finden, bei dem er seine Pension als Beamter behält, damit er nicht ins Rentensystem fällt, wo er weniger bekommen würde.
@ Mario
Vollkommen richtig! Dabei gibt es leider IMMER NOCH ZUVIELE, die ihn unterstützen!
Sind wir hier auf einem türkischen Basar - oder wie? Was hat das mit Summen und Geld zu tun! Wollen wir Moral und Rechtsverständnis mit Geld aufwiegen - und wenn's zu teuer wird pfeifen wir drauf?! Ich glaube ich bin im falschen Film!
Zitat von marioHallo Jantar! Zu ihrer Information: Artikel 19 Absatz 2 und 4 der bayerischen Gemeindeordnung sehen vor, dass Bürgermeister nicht nur bei Krankheit oder wegen hohem Alter ihr Amt niederlegen können, sondern auch bei Gründen die in der Person des gewählten liegen! Schröpf könnte also jederzeit zurücktreten! Im übrigen sind schon weitere Oberbürgermeister nach Skandalen zurückgetreten, ist im Internet nachlesbar! Schröpf geht es einzig und allein darum, einen Weg zu finden, bei dem er seine Pension als Beamter behält, damit er nicht ins Rentensystem fällt, wo er weniger bekommen würde.
@ Mario Vollkommen richtig! Dabei gibt es leider IMMER NOCH ZUVIELE, die ihn unterstützen!
@ Jantar
Sie kennen scheinbar auch nur die Passagen, welche in Ihre - von welchen Seiten auch immer - vorgegebenen Argumentationsprinzipien passen! Bislang hatte ich Sie als "Fachmann" und "Neutral" eingestuft! Habe Sie jetzt gedanklich "abgestuft"! (Hoffentlich ist das nicht wieder ein Begriff aus der "Geschichte"!)
Muß leider feststellen der Art.19.2 GO gilt nur für ehrenamtliche Bürgermeister, also nicht für einen Oberbürgermeister der Stadt Weiden.
Hier ist der OB zum kommunalen Wahlbeamten zu ernennen u. damit gilt das Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) und ein Beamter kann halt nicht zurücktreten sondern nur um seine Entlassung bitten.
@ Hans Danke für die Aufklärung! Wichtig ist für mich: "Kann um seine Entlassung bitten!" Das wird er aber nicht tun! Gewissenskonflikte mit den Themen Ethik, Moral, Rechtsempfinden, Vorbildfunktion für Politik und Mitarbeiter gibt es für Herrn Schröpf scheinbar nicht!
@ Jantar Ändert nichts an meiner "Rückstufung" in Sachen "Fachmann" und "Neutral"! Sie haben es immer so dargestellt, als ob es für Herr Schröpf "aufgrund der GO ÜBERHAUPT KEINE Möglichkeit" gibt, aus dem Amt zu scheiden! Sie haben nur den Zusatz vergessen "ohne seine Pensions- ansprüche" zu verlieren!"
Daß für Schröpf die Beamtenpension erstrebenswert ist dürfte klar sein. Mit einer Kürzung durch das Disziplinargericht rechnet er sowieso bestimmt nicht.
Sollte er seine Entlassung als Beamter beim Dienstherrn (= Stadt Weiden vertreten durch den Stadtrat) beantragen würde die Nachversicherung erforderlich werden. Als Faustformel gilt hier halber Sozialversicherungsbeitrag des Betrags der Beamtenbruttobezüge die vom Dienstherrn abgeführt werden müssten.
Meiner Meinung nach sollte es auf die paar 100000 auch nicht mehr ankommen wenn er diese saubere Lösung wählen würde!
Zitat von Hans..........Meiner Meinung nach sollte es auf die paar 100000 auch nicht mehr ankommen wenn er diese saubere Lösung wählen würde!
Genau das finde ich auch! Und wenn man bei den Haftungsfreistellungen und Schadenersatzforderungen RICHTIGE RECHTSEXPERTEN machen lässt, holt man das locker wieder rein!