Zum Kommentar von Herrn Fütterer haben wir folgenden Text verfasst:
Der Chefredakteur des NT, Clemens Fütterer, hat uns nun heute zum ersten Mal versucht zu erklären, wie es sein kann, dass Herr Schröpf noch im Amt ist und das rechtlich ganz ok sein soll. Obwohl der OB Schröpf zum Nachteil der Stadt bereits in 3 Fällen vorbestraft ist. Die Antwort ist eigentlich sehr einfach, und zwar hat die Landesregierung (und somit die CSU) es bis jetzt erfolgreich verhindert, Möglichkeiten zuzulassen das Volk demokratisch mitbestimmen zu lassen. Das wohl markierendste Beispiel hierfür ist der Bürgerentscheid.
Bereits 1949 forderte der Bayerische Landtag die Staatsregierung auf, einen Gesetzesentwurf für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vorzulegen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde im Landtag 1951 dann mit knapper Mehrheit abgelehnt. Erst 1992 machte sich der Verein „Mehr Demokratie in Bayern e.V.“ stark für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes und konnte hierzu genügend Unterschriften sammeln. Daraufhin beschloss 1995 zum ersten Mal in der deutschen Geschichte die Bevölkerung ein Gesetz, das aus den Reihen der Bürgerschaft selbst stammte. Die letzte Verhinderungsmaßnahme der CSU in Bayern zum Thema Bürgerentscheid fand 2006 statt, als die CSU-Mehrheitsfraktion im bayerischen Landtag die Absenkung des so genannten Quorums für Städte zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern (darunter fällt auch Weiden) abgelehnt hat.
Das Quorum ist der festgelegte Prozentsatz der Bevölkerung, der ein Bürgerbegehren befürworten muss bevor darüber abgestimmt wird.
Aber zurück zu unserem OB: Nehmen wir mal an, wir haben einen Verbrecher, der eine Bank überfallen hat. Dieser wird vor Gericht gestellt und verurteilt. Am Tag des Urteilsspruchs offenbart er selbst, dass er weitere Banken überfallen hat. Der Richter entscheidet jetzt, das Urteil aufzuheben und den Verbrecher wieder auf freien Fuß zu setzen, bis über die weiteren Fälle ein Urteil gefällt werden kann. Das wäre doch eine tolle Rechtssprechung – und was passiert, wenn bekannt wird, dass dieser Verbrecher weitere Fälle zu verantworten hat? Ganz logisch, er wird wieder auf freien Fuß gesetzt bis diese Fälle auch geklärt sind.
Was für den Leser jetzt befremdlich und unglaublich klingen mag, ist aber im Falle unseres Oberbürgermeisters Schröpf bittere Realität. Das Disziplinarverfahren der Regierung der Oberpfalz ist ausgesetzt, bis auch in den weiteren 136 Fällen des Betrugs, in denen gegen ihn ermittelt wird, ein Urteil gefällt ist. Und was passiert, wenn noch weitere Fälle bekannt werden? Wir, das Aktiv-Team in Weiden, werden das nicht so hinnehmen und sind auch ganz der Meinung des Stadtratsmitglieds Jens Meyer (SPD), der schon vor über einem Jahr die untragbare Situation für den Stadtrat so zusammenfasste:
"Stadträte werden von einem Oberbürgermeister, der wegen Betrugs zum Nachteil der Stadt vorbestraft ist, darauf vereidigt, Schaden von der Stadt abzuhalten. Ein Hohn sondergleichen.“ (Quelle: DNT-Sonderbericht vom 11.06.2005 zur Stadtratssondersitzung vom 08.06.2005)
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung der Oberpfalz und somit auch die weiteren Instanzen eine Stadt wie Weiden und deren Bürger nicht so lange hängen lassen kann und fordern sie deshalb auf, zu handeln. Zur Frage ob der Antrag des Aktiv-Teams hierzu das richtige Werkzeug ist, ist zu sagen, dass wir Bürger jedes mögliche Mittel nutzen müssen, vor allem die, unsere Meinung frei zu äußern. Ist die Zustimmung aus dem Volk erstmal groß genug, bewegt sich auch die träge Politik.
Herr Fütterer hat Recht, dass es rechtsstaatlich Sinn macht, dass ein gewählter Bürgermeister nicht „einfach so“ durch ein Disziplinarverfahren kalt gestellt werden kann. Wenn ein Oberbürgermeister jedoch schon in 3 Fällen vorbestraft ist und in 136 weiteren Fällen ermittelt wird, sollte es dem rechtsstaatlichen Sinn entsprechen, dass auch gehandelt wird. Ich hoffe dass auch Sie, Herr Fütterer, diese Sichtweise jetzt verstehen, und dass das nichts mit großspurigem Populismus zu tun hat.