Veranlassung eines amtsärzlichen Untersuchung durch den Dienstherrn!
Herr Schröpf gilt lt. NT von heute "in der Tat als gesundheitlich stark angeschlagen(ständige Beschwerden durch chronische Bronchitis und Bluthochdruck)und war in den vergangenen zwei Jahren deshalb häufig arbeitsunfägig". M.E. hat die Stadt Weiden deshalb unverzüglich diese "Untersuchung hinsichtlich dauernder Dienstunfähigkeit" zu veranlassen. Es kann nicht dem Kranken überlassen bleiben, wann er diesen Weg einschlägt. Die Beamten in der Stadt sollte die Wege kennen oder danach fragen. Wer läßt sich schon gerne in das Verwirrspiel einbeziehen, um jemanden bewußt möglichst lange über die Runden zu retten? Aber offensichtlich will man an vereinbarten Fahrplänen festhalten. Taten statt Worte sind erforderlich.
Archie