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Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 679 mal aufgerufen
 Heiße Eisen in Weiden
Hans Offline



Beiträge: 490

15.11.2007 10:17
Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten


Nach der Gemeindeordnung wurden vom Weidener Stadtrat zwei berufsmäßige Stadträte gewählt.
Darüber wurde bereits viel geschrieben,
grundsätzliches wurde aber anscheinend übersehen.


Vorraussetzung für die Wahl ist die Wählbarkeit der Kandidaten.

Art. 5 des Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) schreibt vor:
"(2) Berufsmäßiges Gemeinderatsmitglied kann werden, wer zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister wählbar ist und entweder... "


Art 39 (3) des Gesetzes für Gemeindewahlen (GLKrWG) besagt dass Kandidaten
"sich im Fall der Bewerbung um das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhält ... "


Der Verlust der Wählbarkeit bedeutet natürlich Ausscheiden aus dem Amt, lt. KWBG Ausscheiden als Beamter auf Zeit.

Was ist nun mit unseren Berufs-Stadträten?

Wenn, wie oft hier im Forum geschrieben, Dr. Rauschecker "nur zum Arbeiten" in Weiden ist wäre er nicht wählbar gewesen.
Das Ausscheiden als kom. Wahlbeamter ist die gesetzlich vorgeschriebene Folge.


Selbstverständlich könnte er weiterhin Kämmerer (als Beamter bis BesGr. A15) übernommen werden.

Warum hat die "Nichtwählbarkeit" niemand bemerkt?

Wurde die Prüfung nach Art. 39.3 des Wahlgesetz "versehentlich" nicht durchgeführt?

Na ja, wird schon keiner etwas vom "fehlenden Weidener Lebenmittelpunkt" merken,
Hauptsache die Kohle stimmt.

Die "Gleichstellungsforderung" des verantwortichen Leiters der Rechtsabtl. (Hubmann) wurde erst durch die Wahl Dr. Rauscheckers ermöglicht.


Illegal?
Egal!

Tiberius Offline



Beiträge: 96

15.11.2007 10:59
#2 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Lieber Hans,

falls deine Ausführungen stimmen und das sieht so aus, wäre es eine Sensation.
Dr. Rauschecker fährt wirklich jeden Tag von Regensburg nach Weiden sein doppelter Lebensmittelpunkt liegt in Regensburg.
„Doppelt“ deshalb, weil sowohl seine Ehefrau mit Kindern, aber auch seine Lebensgefährtin mit gemeinsamem Baby in Regensburg leben und da auch bleiben wollen.

Nochmals, falls deine Angaben stimmen, ist die Ernennung ungültig, ein nachträglicher Umzug nach Weiden kann das auch nicht „heilen“, es müsste nochmals abgestimmt werden.

Die im Zusammenhang mit der Ernennung R. erfolgte Ernennung von Hubmann, ist damit eine Farce geworden, die SPD würde mit ihrer Ablehnung nachträglich Erfolg haben.

Die SPD müsste sofort eine Anfrage an die Regierung der Oberpfalz stellen, mal sehn ob sie das macht.

Aber auch jeder normale Bürger oder Kandidat kann dies tun, ich bitte Gebhard, Hexy, Rank, Märtin das zu prüfen.
Die FDP kann das natürlich auch machen oder die Grünen.

Für uns ist das ein Test, wie sehr sich die Kandidaten wirklich für Weidens Bürger einsetzen.

Vorab tausend Dank Hans, man sollte dir eine Ehrennadel geben.

Wurmdobler Offline



Beiträge: 6

15.11.2007 12:53
#3 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Das ist ja ein dicker Hammer.

Da ja die Redakteure vom NT das Forum auch lesen, wird morgen bestimmt ein halbseitiger Bericht erscheinen.

Wahrscheinlich doch nicht, denen ist das doch viel zu kompliziert.

Gebhardt Offline



Beiträge: 89

15.11.2007 19:19
#4 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Hallo @Hans,
habe das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ( GLKrWG ) in dieser Hinsicht nun mal angesehen.
Nach meiner Meinung liegst Du dicht daneben. Du hast in Deinem Zitat nämlich einen Passus ausgelassen, es heisst dort in Art. 39 Abs. 1 ²zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht im Wahlkreis hat".
Der von Dir ebenfalls zitierte Gesetzestext über Kommunale Wahlbeamte (KWBG) spricht ausdrücklich auch von "Berufsmäßig".
Anders verhält es sich mit "Ehrenamtlichen". Ist zwar seltsam,aber es scheint da Unterschiede zu geben.
Ich hätte übrigens mich mit Lust an die Reg. der Oberpfalz gewandt.

Wenn es hier so weitergeht, brauche ich bald ein paar neue Ordner. Letzte Woche Vergleich der beiden Satzungen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes von Amberg und Weiden. In Weiden stehen übrigens noch die "11-Ausschüsse drinnen"
Heute nun das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte.....

mario ( Gast )
Beiträge:

15.11.2007 19:57
#5 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten


Kompliment, Herr Gebhard!

Meine Devise lautet im Allgemeinen auch, erst die Quellen zu studieren, und sich dann eine Meinung zu bilden. Ich bin noch nicht dazugekommen, die Äußerungen von Hans zu prüfen, habe mich aber schon sehr gewundert, weil ich damals das GLKrWG gelesen habe, und ein solcher Ausschlußgrund wäre mir sicher aufgefallen.

An Hans:

Ich hoffe du hast die entsprechende Stelle nur überlesen, es würde mich nämlich ärgern, wenn du bewusst Info´s unterdrückst nur um hier punkten zu können.
Du hast dich einmal in einer privaten Mail an mich gewendet, daher weiß ich wer du bist.
Mir ist aufgefallen, das Du von verschiedener Seite oftmals schlecht gemacht wirst, und ich habe mir vorgenommen, diesem Mainstream nicht zu folgen, sondern mir demnächst mal selbst ein Bild von Dir zu machen. So wie Herr Gebhard hier aber argumentiert, kommst du nicht gerade gut weg.

Ich bitte dich um Aufklärung!

mfg

Mario

Hans Offline



Beiträge: 490

15.11.2007 20:03
#6 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten


@Tiberius
Danke, das ist zuviel der Ehre, ich bin doch nicht der Lukas (wegen dem Naderl).
Als Bürger fühle ich mich auch verpflichtet zur Klarstellung von "Ungereimtheiten" beizutragen.

Da niemand einen Fehler oder eine Unterlassung zugeben wird findet sich sicher ein Hintertürchen.

Zuvor ist aber Aufklärung geboten, egal ob über Presse, Verwaltung, Parteien oder Regierung auf Anfragen einzelner Bürger.

@Gebhard
Der von Dir zitierte Text war und ist für mich nicht auffindbar!
In der von der Staatsregierung unter
http://www.servicestelle.bayern.de/bayer..._BY_2006_rahmen
veröffentlichten Form des Gesetzes ist er NICHT enthalten.




mario ( Gast )
Beiträge:

15.11.2007 20:16
#7 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten
Lieber Hans!

Ich glaube du hast einfach übersehen, dass es einen Unterschied macht, ob man als "ehrenamtlicher" oder als "berufsmäßiger" gewählt wird. Der Passus mit dem Lebensmittelpunkt greift bei den berufsmäßigen nicht. Demnach könnten wir als OB jederzeit auch eine Person aus Hof oder Würzburg oder Landshut wählen. Lediglich die ehrenamtlichen müssen ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet haben.

Ich nehme meine Aufklärungsfrage an Dich zurück, weil ich glaube, dir ist einfach nur ein kleiner Fehler unterlaufen, die Sache ist ja auch recht kompliziert.

Ich zitiere Dich: "

Vorraussetzung für die Wahl ist die Wählbarkeit der Kandidaten.

Art. 5 des Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) schreibt vor:
"(2) Berufsmäßiges Gemeinderatsmitglied kann werden, wer zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister wählbar ist und entweder... "

Art 39 (3) des Gesetzes für Gemeindewahlen (GLKrWG) besagt dass Kandidaten
"sich im Fall der Bewerbung um das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhält ... "

"

Die Stellen, die Aufklärung geben, habe ich rot markiert!

mfg

Mario
Gebhardt Offline



Beiträge: 89

15.11.2007 20:59
#8 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Danke @Mario,
war nie und nimmer mein Interesse an Hans etwas auszusetzen.
Ich hatte mir schon die Adresse der Reg. d. OPf. heraus gesucht und
auch schon den Brieftext im Kopf, brauchte aber noch dazu die genauen
Angaben. Und dabei bin ich über diesen einen Ausdruck gestolpert.

Aber wir diskutieren hier und dazu gehört auch Für und Wider abzuklären
und Sachverhalte abzuklären. Ohne Hans hätte ich die Gesetze nicht so
genau gelesen. Also Hans Danke!

Gebhardt Offline



Beiträge: 89

15.11.2007 21:05
#9 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

@Hans,
ich glaube jetzt wird der Hund in der Pfanne verrückt.
Ich habe mir dieses Gesetz auch vom Internet geholt.
Nun habe ich auch bei Deiner Angabe angeklickt.
Ich habe den Stand vom 09. July 2003 bekommen.
Du hast den Stand vom 07. November 2006.
Und da gibt es wirklich diesen Unterschied. 2006 steht allem Anschein der von mir
zitierte Passus nicht mehr drinnen.

Frage: Wann wurde Dr. Rauschenecker zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt?

Sepp Offline




Beiträge: 83

15.11.2007 21:40
#10 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

In Antwort auf:
Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG)

Art. 5
(2) Berufsmäßiges Gemeinderatsmitglied kann werden, wer zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister wählbar ist.



In Antwort auf:
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte,
der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. April 2000

Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats

Art. 39
(1) Für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die am Wahltag Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat; zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann auch gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht im Wahlkreis hat.



Wer also den Aufenthalt nicht im Wahlkreis hat, ist auch wählbar, wobei mit Aufenthalt möglicherweise der Lebensmittelpunkt gemeint ist.
So weit, so gut. Es gibt aber eine neuere Fassung des GLKrWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006!

In dieser Fassung besagt Art. 39:

In Antwort auf:
(1) Für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats ist jede Person wählbar, die am Wahltag
3. sich im Fall der Bewerbung um das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhält; Art. 1 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend



Auf den berufsmäßigen Bürgermeister und Landrat wird im Gegensatz zur Fassung vom 5. April 2000 offensichtlich nicht mehr eingegangen!

@Hans und Gebhardt: Jetzt bin auch ich etwas konfuß, ich bin aber allerdings auch kein Verwaltungsrechtler! Möglicherweise ist es aber auch relevant, zu welchem Zeitpunkt dieser berufsmäßige Stadtrat ins Amt gewählt worden ist?

MfG,
Sepp

P.S.: Wie wäre es, wenn einer von euch einmal bei der Regierung der Oberpfalz nachfrägt. Nicht das ich am Ende wieder sprichwörtlich die Hucke von Prof. Dr. Klotz vollkrieg, weil ich ja angeblich immer nur gegen etwas bin, nur nie für etwas!

hexy Offline



Beiträge: 169

15.11.2007 22:07
#11 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Hallöchen Sepp,

In Antwort auf:
Nicht das ich am Ende wieder sprichwörtlich die Hucke von Prof. Dr. Klotz vollkrieg, weil ich ja angeblich immer nur gegen etwas bin, nur nie für etwas!
Na, das wollen wir ja auf keinen Fall

@ Hans und Gebhardt,
wenn ihr mir die noch fehlenden Infos schicken könnt (Zeitpunkt der Wahl, usw.), wäre ich schon bereit, diese Aufgabe zu übernehmen ...
Schließlich bin ich noch ein ganz leeres weißes unbeschriebenes Blatt

lg, hexy

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Oh Mensch, lerne tanzen – sonst wissen die Engel im Himmel mit dir nichts anzufangen. (Augustinus)

Hans Offline



Beiträge: 490

15.11.2007 22:21
#12 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten


An alle

für mich stellt es sich jetzt so dar:

altes Gesetz:
6 Monate Regelung im Wahlkreis gilt NICHT für "Berufsmäßige"

neues Gesetz:
keine Aussage über "Berufsmäßige"
aber "Ehrenamtliche" müssen 6 Monate im Wahlkreis sein.

Damit sind für mich die Zweifel die ich im Anfangsbetrag beschrieb nicht mehr berechtigt.

Tribut Offline



Beiträge: 69

15.11.2007 22:21
#13 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Ich habe eben folgendes entdeckt:

Am 24.08.2006 stand diese Meldung im NT:

http://www.oberpfalznetz.de/onetz/914480-118,1,0.html

Die Wahl war daher im August/September 2006. Der Dienstantritt am 01.10.2006.

Adios Schröpf Offline



Beiträge: 156

15.11.2007 23:29
#14 RE: Berufsmäßige Stadtratswahl rechtswidrig ??? Antworten

Hallo Hexy

Bevor wir alle ewig streiten, schreib doch bitte mal als Stadtratskandidatin an die Regierung der Oberpfalz.
Der Regierungspräsident, solltest du wissen, war bei der Privatparty des OB Schröpf zum Dienstjubiläum, obwohl der bereits verurteilt war, wegen Vergehen zu Lasten der Stadt. Nicht mal die CSU Fraktion wollte da gratulieren, aber der Kunert geht überall hin, der ist halt so, da gibt es auch immer was zu essen. Also eine Art CSU Stadtrat Bihler, nur halt einige Stufen höher.

Der gleiche Dr. Kunert ist Vorsitzender des Max Reger Tage Vereins, obwohl der Dr. Kunert als Regierungspräsident die Stadt Weiden aufgefordert hat, freiwillige Leistungen zu reduzieren.
Nach Bekanntgabe der Millionen Verschwendungen, fand er das noch immer toll.

Der hat seine privaten Musikinteressen, weit über seine dienstlichen Aufgaben gestellt.

Schau dir mal ein Foto von Dr. Kunert an, der kämmt seine spärlichen Haare, extrem lang, immer von links nach rechts, damit keiner die Glatze bemerkt, alle lachen, aber Dr. Kunert findet das toll.

Aber bitte schreib mal, wir freuen uns alle auf die Antwort.

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