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Im Gerichtsurteil gegen OB Schröpf wird angeblich davon gesprochen, dass er bei seiner Veruntreuung und vor allem bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht zum Schaden der Stadt gehandelt hat. Dies ist die strafrechtliche Bewertung des Gerichtes.
Nun zur finanzrechtlichen Situation.
Aufgrund der von der Stadt erstellten Spendenquittungen wurden den Spendern Steuernachlässe je nach ihren jeweiligen Steuersätzen gewährt. Wenn nun die Stadt Weiden die gemeinnützige Verwendung dieser Gelder nicht nachweisen kann (z.B. Geld verschwunden, Geld auf Privatkonten u. nicht über die Stadtkasse verbucht) hätten KEINE Spendenquittungen von der Stadtverwaltung ausgestellt werden dürfen.
Finanzrechtlich muß dann die Stadt für diese Steuerausfälle haften.
Die Berechnung der Forderungen wird bei den jeweiligen Finanzämtern einige Zeit dauern, aber die Rechnungen in unbekannter Höhe kommen bestimmt noch an die Stadt Weiden !!!
Jetzt muß die Mehrheitsfraktion der CSU wieder einmal einen Beschluß der "Nichthaftbarmachung" abnicken lassen, damit Verantwortliche "aus dem Schneider" sind und der Schaden wie schon in anderen Fällen aus der Stadtkasse bezahlt werden kann.
Das glaube ich werden sich die Damen / Herren Stadträte zweimal überlegen! Nachdem die "Veranstaltung Tombola" ja eindeutig - so wurde argumentiert - eine "Privatveranstaltung" von Frau Schröpf war, kann die Stadt Schadensersatz geltend machen. Gibt der Stadtrat diese Anweisung nicht und zahlt die Steuernachforderungen, wäre hier evtl. der Straftatbestand der "Untreue" erfüllt! Das wäre übrigens auch bei anderen "Haftungsfreistellungen" der Fall! Wie sieht das rechtlich aus? Kann der Stadtrat - kollektiv oder persönlich - haftbar gemacht werden? Was passiert wenn Strafanzeige gegen die Stadträte gestellt wird? Ist das möglich? Bin auf die Antworten der "Rechtsexperten" gespannt!
Das kann doch der Hubmann aus den genehmigten Nebeneinkünften locker selbst bezahlen.
Der war doch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich und die CSU Mehrheitsfraktion mit ihren Ehrenämtlern hat das ordentlich überwacht.
Der Sumpf ist noch viel tiefer als die Bürger glauben und wir im Forum vermuten
habe auch schon mal preise für eine tombola "gefochten". 2 geschäftsleute boten mir jeweils 1 sachpreis im wert von 80,-- € an. im gegenzug erwarteten sie von mir eine spendenbescheinigung in höhe von 250,-- €. trotz der attraktivität des preises lehnte ich diese sachspende dann dankend ab. auch das sind praktiken der geschäftswelt - gott sei dank nicht der regelfall. wenn´s finanzamt draufkommt, kann dies für beide wirklich teuer werden. vielleicht ist es frau schröpf auch so gegangen? p.s. zur ausstellung von spendenbescheinigungen: unsere organisation darf selbst spendenquittungen ausstellen, braucht diese nicht über die stadt laufen zu lassen.
80.- Euro Spende, dafür Bescheinigung über 250.-Euro bedeutet bei 50% Steuer eine Summe von 125.- Euro (weniger Steuern) für den Spender. ./. Wareneinsatz 80.-Euro ist ein Gewinn von 45.-Euro.
Da haben einige Vereine in Weiden Fehler gemacht, das kann sauteuer werden für die Vereinsvorsitzenden, die haften natürlich persöhnlich dafür (sind ja keine Stadträte)
Aber keine Angst der leidende "Rechts"-Direktor der Stadt sucht nach einer Lösung. Die Rückforderungen des Finanzamtes sollen (in geheimer Abstimmung) von der Stadt übernommen werden
Dafür wird halt die Dachflächensteuer eingeführt, oder die Luftraumsteuer (die gibt es wirklich in Weiden, für alles was z.B.in den Luftraum der der Stadt hinausragt z.B. Markissen) erhöht.
Der hat viele Jahre Trickerfahrung (der leidende Rechtsdirektot).
Unbeschadet der vorausgegangenen Postings will ich mal auf die wahre Verhältnismäßigkeit der Justiz eingehen und auf einen sehr interessanten Artikel aus dem NT unter der Überschrift "Teure Privatfahrten -Inspektionsleiter der Grenzpolizei zu Geldstrafe verurteilt".