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Was machen wir dann mit den Tabak - Subventionen, die die Tabak-Anbauer in Bayern immer noch erhalten.
Können diese Subventionen dann konsequenterweise rechtlich immer noch Bestand haben?
Ich glaube, dass hier aus einer Mücke ein Elefant wird, weil einfach nur deswegen pseudo-gehandelt wurde, um den Bürgern "Diskussionsstoff" zu liefern.
Solange darüber wichtigtuerisch landauf landab diskuttiert wird, solange werden keine "lästigen" Fragen in wirklich wichtigen Teilgebieten gestellt.
Meinungen werden gemacht und gesteuert!!
Wo bleiben die Antworten der Volksvertreter auf lange gestellte Fragen zu
-Gesundheitskosten, Gesetzliche Rente, Betriebliche Rente und Priv. Rente, Verkehrs-Infrastruktur, Mobilität und Arbeitsplätze in der Nordoberpfalz EU und soziale Marktwirschaft, Wahlrecht, Bürgerrechte wie in der Schweiz z.B., Vollzug Bayer. Gemeindeordnung in Weiden und Umgebung Süd-Nord-Gefälle/Abhang in Bayern (Ganz unten im Tal sind die Wähler von Herrn Stahl!) Bürgernahe und -freundliche Verwaltungsreform usw. usw. usw.
Gegen diese Probleme ist dieses "saublöde" sog. Rauchergesetz eine Lapalie, die bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme und Anwendung der Regeln des Anstands überhaupt nicht ins Gewicht fällt.
Ich habe 30 Jahre geraucht und rauche seit 19 Jahren nicht mehr. Ich hatte früher mit den Nichtrauchern kein Problem und habe heute mit den Rauchern auch kein Problem.
Beim besten Willen: Ich kann kein Problem erkennen, das der "Staat" (das sind, glaube ich, wir alle) unbedingt "auf Teifel komm' raus" lösen jetzt und sofort und auf der Stelle lösen muss.
@Höhergeschröpft- Hallo "Saublöde" finde ich und viele dieses Gesetz nicht. Immer hatte ich schon Probleme und nicht nur ich mit dem Qualm in den Wirtshäusern- andere halt widerum nicht----- doch daß der Nikotinqualm schädlich ist wissen wir alle. Und nicht die geringste Rücksicht haben alle Raucher jemals im Wirtshaus auf einen Nichtraucher genommen, also mußte ein Verbot kommen. Rauchen können alle soviel sie wollen, solange die Gesundheit der Mitbürger damit nicht beeinträchtigt wird. Den Tabakbauern kann man zumuten Biogemüse z.B. anzubauen. Ich mußte mich bis jetzt in meiner beruflichen Tätigkeit auch umstellen und hinzulernen. Alle hier angesprochenen Probleme stehen auf einem anderen Blatt.
welches vor dem Rauchverbot eine Raucherhöhle war, für mich war es sogar eine Raucherhölle.
Ich kann Euch sagen, das ist jetzt sowas von angenehm in diesen Räumen.
Ein Stammgast, welcher schon seit Vormittag 9:30 Uhr in dem Wirtshaus saß, sagte uns um 17:00 Uhr, dass er erst 4 Zigaretten geraucht habe. Sonst waren es immer sehr viel mehr. Zum Rauchen geht er vor die Türe, er ist seit seinem 15. Lebensjahr starker Raucher.
Er hat sich überhaupt nicht aufgeregt über das Rauchverbot. Auch die anderen vormaligen Raucher waren offensichtlich gut drauf. Vor der Gaststätte keine Kippen!!! Vermutlich gibt es mehr einsichtige Raucher als wir denken.
In Antwort auf:Vermutlich gibt es mehr einsichtige Raucher als wir denken.
Klar gibt es die! Ist richtig, man raucht schon weniger. Ist auch sicherlich hilfreich, wenn man eh schon länger ans Aufhören dachte ...
Doch es geht ja nicht um die Frage, ob Rauchen schädlich ist, das weiß jeder Raucher. Es geht auch bei "diesem Suchen nach Gesetzeslücken" doch nur darum, dass dieses so scharfe Verbot einfach von oben kommt -in keiner Weise eine demokratische Regelung. Die Gründe wurden mehr als einmal hier aufgezählt.
Das Problem mit den Kippen vor den Kneipen ist genau dies, was ich schon vorher befürchtet hatte ... doch was soll der Raucher machen, wenn es keinen Aschenbecher gibt? ... wenn es seltsamerweise in Weidens Innenstadt auch kaum mehr Abfalleimer gibt? Wohin soll er seine Kippe entsorgen? Soll er sie einstecken? ...
Gestern bei uns in der Salsa-Aerea, also im früheren "kleinen Saal", hatten wir keine Aschenbecher aufgestellt. Die meisten hielten sich dran. Ein paar ganz wenige Ausnahmen konnten es halt doch nicht lassen, ascherten in die Blumentöpfe unserer Palmen. Ich hab aber gestern auch ein paar Stimmen gehört, die meinten, dass man sich nun was überlegen müsste -denn anstelle von Rauch geschwängerter Luft würde man nun das eine oder andre menschliche "Gschmackerl" viel schneller bemerken. Logisch, grad beim Tanzen schnellerer Rhythmen transpiriert man und frau halt meist ... der eine mehr, der andre weniger -doch nicht jeder hat einen Schnupfen ...
lg, hexy
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Oh Mensch, lerne tanzen – sonst wissen die Engel im Himmel mit dir nichts anzufangen. (Augustinus)
Doch es ist demokratisch, es gibt seit einiger Zeit kein Königreich mehr in Bayern (von oben). Die "von Oben", die das Gesetz beschlossen haben, wurden demokratisch, mehrheitlich gewählt. man muss auch als Wähler (Bürger) zu seinen Entscheidungen stehen. So ist es nun mal, eine eigene Logik bringt da nicht viel.
Sag mal hexy, mir fällt auf, Deine Beiträge, wozu auch immer, sind soetwas von "ja aber" oder "wasch mich und mach mich nicht naß", daß ich mir nicht vorstellen kann, in Dir eine Volksvertreterin mit Rückgrat und eigenem Durchsetzwillen zu sehen.
Was "von oben" ist, darüber wurdest Du schon im vorherigen Beitrag aufgeklärt. Daß das "von oben" aber von einer Stadtratskandidatin kommt, die einmal Kommunalgesetze und Satzungen für die Weidener Bevölkerung zu entscheiden hat, zeigt mir, wie wenig Du über die Organisation unseres Gemeinwesens weißt!
Nix für ungut, magst ein liebes Wesen sein, aber das dürfte für ein Mandat nicht ausreichen! Jantar
In Antwort auf:Ich glaube, dass denen, die sich für so schlau halten, das Rauchverbot einfach umgehen zu können recht schnell das Handwerk gelegt werden wird.
So etwas nennt man Gestaltungsmißbrauch von Gesetesvorschriften. Man muß solchen Wirten ganz einfach mit der Berufsgenossenschaft kommen. Schließlich gefährden die absichtlich die Gesundheit ihrer ArbeitnehmerInnen. Wenn sie die Gewerbeerlaubnis entzogen bekommen, können sie zuhause in der eigenen Küche Raucherparties feiern! Jantar
Hallo Stef, hallo Jantar.
Soviel ich mitbekommen habe, ist in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen weiterhin erlaubt. Tricksereien, wie Tagesmitgliedschaften usw. wurden bereits ausgeschlossen. Der Verein muss eine ordentliche Mitgliederstruktur haben usw. (kann man alles nachlesen)
Ausserdem hatte ich nichts davon gelesen, daß die bayerische Regierung sich Sorgen um die Mitarbeiter macht, die dann trotzdem in den Raucherbereichen arbeiten müssen. Das wurde meines Wissens auch schon in früheren Beiträgen hier im diesem Thread bemängelt. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer(innen) auch weiterhin in verqualmten Umgebungen arbeiten.
Der Arbeitnehmerschutz wurde, in vielen Veranstaltungen der CSU, von den Kritikern als Gegenargument zum derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz verwendet.
Was solls. Bei geschlossenen Gesellschaften ist die Öffentlichkeit nicht betroffen. Es sind nur geladene Gäste bzw. Mitglieder anwesend und die wissen, ob die Veranstaltung mit oder ohne Rauchen abläuft.
So wollte es der Gesetzgeber und so soll es jetzt auch sein.
Das alles nicht so einfach ist für Wirt und Gäste , kann man nachfolgend informieren.
Ein Verein erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts nur dann, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Aus diesem Grund ist es für einen Gastronomen nicht sinnvoll einen eingetragenen Verein zu gründen, soweit er Gewinnerzielungsabsichten hat.
Allerdings bleibt die Möglichkeit, einen nichtrechtsfähigen Verein zu gründen. Die Voraussetzungen sind: Gründungsversammlung mit mindestens 3 Teilnehmern. Diese muss eine Satzung beschließen: Satzung mit folgenden Mindestvoraussetzungen: Die Satzung muss eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand vorsehen, weiter müssen die Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Satzung näher geregelt sein. Anschließend: Bestellung einer Vorstandschaft. Der nichtrechtsfähige Verein muss für eine gewisse Dauer Bestand haben. Ein Mitgliederwechsel muss den Bestand der Personenvereinigung unberührt lassen. Der nichtrechtsfähige Verein muss im Rechtsverkehr unter einem eigenen Namen auftreten. Da der Verein wirtschaftliche Zwecke verfolgt, haften neben dem Vereinsvermögen die Mitglieder unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins, was nicht unerhebliche Risiken birgt. Auch kann sich der Wirt, der einen nichtrechtsfähigen Verein gründet, nicht dagegen schützen, dass dessen Vorstandschaft die Vereinsgeschicke in eine ganz andere Richtung leitet als den Interessen des Gastwirts entspricht.
Sorry, auch wenn es nicht ganz zum Thema passt, muss ich hierzu noch was sagen ...
Jantar schrieb
In Antwort auf:Sag mal hexy, mir fällt auf, Deine Beiträge, wozu auch immer, sind soetwas von "ja aber" oder "wasch mich und mach mich nicht naß", daß ich mir nicht vorstellen kann, in Dir eine Volksvertreterin mit Rückgrat und eigenem Durchsetzwillen zu sehen.
Was "von oben" ist, darüber wurdest Du schon im vorherigen Beitrag aufgeklärt. Daß das "von oben" aber von einer Stadtratskandidatin kommt, die einmal Kommunalgesetze und Satzungen für die Weidener Bevölkerung zu entscheiden hat, zeigt mir, wie wenig Du über die Organisation unseres Gemeinwesens weißt!
Nix für ungut, magst ein liebes Wesen sein, aber das dürfte für ein Mandat nicht ausreichen! Jantar
Hallo Jantar, im Gegensatz zu dir und so manchen anderen hier im Forum zeige ich zumindest so viel Rückrat, dass jeder nachlesen kann, wer hinter "hexy" im bürgerlichen Leben steht ... Alles andere sind Mutmaßungen deinerseits. Wie willst du mich beureilen, wenn du mich doch gar nicht kennst?
Ich habe auch noch nie behauptet, ich würde mich super mit der Politik und dem ganzen Drumherum auskennen ... doch ich denke, jeder kann dazulernen und sich einarbeiten. Wenn ich mich dann mal so lang damit beschäftigt habe wie du, werde ich das auch können. Glaub mir, den Durchsetzungswillen dazu hab ich sicher.
lg, hexy
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Oh Mensch, lerne tanzen – sonst wissen die Engel im Himmel mit dir nichts anzufangen. (Augustinus)
Auszug aus Punkt 5 der Vollzugsverordnung zum Rauchverbot in Gaststätten:
Der Gastwirt kann seinen Mitarbeitern nicht öffentlich zugängliche Räume (z.B. Umkleideraum, Kaffeeküche, Abstellkammer) zum Rauchen zur Verfügung stellen und auch selbst dort rauchen.
Neben öffentlich zugänglichen Gaststätten bestehen in der Praxis auch Clubs oder ähnliche unter das Gaststättengesetz fallende Einrichtungen, die geschlossenen Gesellschaften zur Verfügung stehen, soweit insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Es muss sich um eine echte Mitgliederstruktur handeln, d.h. der Geschäftsleitung ist der Mitgliederstand bekannt oder dieser ist abrufbar (Name, Adresse). Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang, z.B. mit dem Lösen einer Eintrittskarte, einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Nur demjenigen wird Zutritt gewährt, der sich als Mitglied ausweisen kann oder vom Mitglied berechtigterweise als Gast mitgenommen wird (z.B. Ehe- oder Lebenspartner). Laufkundschaft erhält keinen Zutritt. In solchen Fällen kann das Rauchen vom Inhaber des Hausrechts erlaubt werden.